
Ablauf
Nach Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail biete ich Ihnen entsprechend meiner Kapazitäten einen Termin für ein Erstgespräch an. Hierfür benötigen Sie keine Überweisung eines Arztes/einer Ärztin.
Mit dem Erstgespräch beginnt die probatorische Phase der Therapie (meist fünf Sitzungen). Im Erstgespräch liegt der Fokus auf Ihrem Anliegen und dem persönlichen Kennenlernen. Zudem dient es der Klärung von Fragen und organisatorischer Aspekte.
Sollten Sie sich für die Fortführung der Probatorik entscheiden, werden die nächsten Sitzungen für eine vertiefte Diagnostik und biographische Anamnese genutzt. Auch werden wir Ihre individuellen Veränderungswünsche und Therapieziele genauer besprechen.
Am Ende der Probatorik werden wir dann gemeinsam über die Aufnahme und Beantragung einer Psychotherapie entscheiden.
Honorar
Als Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den aktuellen Abrechnungsempfehlungen (Stand 1. Juli 2024) ab.
SelbstzahlerInnen
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu zahlen. Die psychotherapeutische Behandlung kann in diesem Fall sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Es erfolgt keine Weitergabe von Informationen an Ihre Krankenversicherung, die Behandlung bleibt vollständig unabhängig von Ihrer Krankenkasse. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der GOP und orientiert sich an den aktuellen Abrechnungsempfehlungen.
Private Versicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in der Regel ganz oder teilweise. Die Erstattung hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie daher vorab mit Ihrer Versicherung,
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ob die Kosten übernommen werden
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ob eine Zuzahlung erforderlich ist
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wie viele Sitzungen bewilligt werden und
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ob eine vorherige Antragstellung notwendig ist.
Coaching und Beratung
Da Coaching keine Heilbehandlung darstellt, werden die Kosten nicht durch die Versicherungen übernommen und müssen privat getragen werden. Bei klinisch relevanten Symptomen besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Das Honorar für eine Sitzung à 50 Minuten beträgt 167,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Paartherapie
Die Kosten für eine Paartherapie werden leider weder von privaten noch gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen daher privat getragen werden. Das Honorar für eine Sitzung à 90 Minuten beträgt 290 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.